25. + 26. Prozesstag

Der 25. und 26. Prozesstag im § 129 b Prozess gegen Ali Ihsan Kitay

– Systematische Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen durch türkische Armee und „Sicherheitskräfte“ legitimieren den Widerstand der KurdInnen völkerrechtlich

Am Montag, den 13. August hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg das Verfahren gegen den kurdischen Politiker und Aktivisten Ali Ihsan Kitay begonnen. Die Bundesanwaltschaft (BAW) wirft dem 47 jährigen Kurden vor, dass er als Kader der PKK in den Jahren 2007 und 2008 die Region Hamburg geleitet haben soll. Straftaten in Deutschland werden ihm wie auch weiteren 5 gemäß § 129 b StGB angeklagten Kurden nicht vorgeworfen. Das Verfahren endet voraussichtlich in der ersten Februarwoche.

Am 25. Prozesstag, am 22.01., stellten die VerteidigerInnen von Ali Ihsan Kitay mehrere Anträge, die sich mit dem Völkerrecht und den Menschenrechtsverletzungen seitens des türkischen Staates, der „Sicherheitskräfte“ und des Militärs beschäftigten. Sie forderten zu diesen Themen vom Gericht Sachverständige zu laden, um die völkerrechtlichen Aspekte des Konflikts zwischen den türkischen Regierungen und der kurdischen Bevölkerung bzw. der PKK zu erörtern.

In einem Antrag wurden die Massengräber aus den 1990er Jahren thematisiert. Dokumentiert ist, dass mehr als 1600 Menschen von Militärs, Geheimdienstlern des JITEM und Polizei, oft nach extralegalen Hinrichtungen, in mehr als 120 Massengräbern verscharrt wurden. Auszugehen ist davon, dass insgesamt weit mehr Menschen auf diese Weise begraben wurden. Mehrere Tausend Menschen gelten nach Festnahmen oder Verschleppungen durch Sicherheitskräfte noch immer als Verschwundene.

In einem weiteren Antrag skizzierte die Verteidigung die Kriegsverbrechen, insbesondere seit 2002: U.a. extralegale Hinrichtungen von Zivilisten, am Beispiel von Ibrahim Atabay in Caldiran – einem 17 jährigen Schüler, der auf grausame Weise von Sondereinheiten der Jandarma (Gendarmerieeinheiten) nach einer Razzia in seinem Dorf gefoltert und ermordet wurde, während Jandarma gleichzeitig Verwandte von ihm folterten. Aufgesetzte Schüsse nach Festnahmen von Guerillas, Chemiewaffeneinsätze (am Beispiel Cukurca, wo 2009 acht Guerillas durch Chemiewaffen starben), das Posieren von Soldaten vor gefallenen Guerillas, die Verstümmelung von Leichen gefallener Guerillas (am Beispiel Özgür Daghan, der nach seiner Tötung bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt wurde), der Einsatz von Landminen, der gegen die Ottawa Konvention verstößt sowie das völkerrechtswidrige Bombardement von Zivilisten im Nordirak (im Sommer 2011 starben dort 7 Menschen einer Familie bei Angriffen der türkischen Armee in einem PKW) und in Roboski 2011, wo 34 Zivilisten vom türkischen Militär, in vollem Bewusstsein, dass es sich um Zivilisten handelte, bombardiert und massakriert wurden – sowie weitere Fälle.

Die meisten der Fälle waren im November 2011 gemäß Völkerstrafgesetzbuch der Bundesrepublik, von MenschenrechtlerInnen, Bundestagsabgeordneten der Partei Die Linke und dem Menschen-rechtsverein MAF DAD bei der Bundesanwaltschaft angezeigt worden. U.a. auf diese Anzeige und Dokumente von Menschenrechtsorganisationen und dem Europäischen Parlament berief sich die Verteidigung. Die AnwältInnen sagten, dass der/die Sachverständige darlegen werde, dass der Widerstand der kurdische Bewegung aufgrund der systematischen Angriffe auf die Zivilbevölkerung und die kontinuierlichen gravierenden Menschenrechtsverletzungen sowie Kriegsverbrechen völkerrechtlich legitim ist.

In einem weiteren Antrag forderte die Verteidigung Kitays, den Bürgermeister der Stadt Diyarbakir/Amed Osman Baydemir als Zeugen zu laden. Baydemir ist seit 2004 Bürgermeister von Diyarbakir/Amed. Gegen ihn laufen aufgrund seiner bürgermeisterlichen Tätigkeit über 300 Gerichtsverfahren, da er sich immer wieder für die Menschenrechte, eine demokratische Kommunal-verwaltung und das Selbstbestimmungsrecht der KurdInnen einsetzt. Die Vorwürfe sind juristisch haltlos. Insgesamt wurden seit 2009 mehr als 9000Menschen inhaftiert. Darunter 37 Bürgermeister-Innen, 6 ParlamentarierInnen, ca. 130 StadträtInnen, mehr als 50 AnwältInnen, ca. 100 JournalistInnen sowie unzählige FrauenaktivistInnen und GewerkschafterInnen ohne haltbare Grundlage inhaftiert.

Baydemir könne bezeugen, dass „Sicherheitskräfte“ die kurdische Bevölkerung bei Großveran-staltungen, insbesondere bei Beerdigungen von Guerillas, immer wieder auch mit scharfer Munition angreifen. An den Tagen rund um den 26. März 2006 töteten Polizisten dabei 10 hauptsächlich jugendliche Menschen, als sie an mehreren Tagen nacheinander Trauerfeiern (erst die für gefallene Guerillas – dann die für die bei den Trauerfeiern von Sicherheitskräften ermordeten Jugendlichen) mit scharfer Munition angriffen. 28 Menschen wurden dabei schwer verletzt, mehr als 300 KurdInnen nach Festnahmen gefoltert. Dies habe sowohl die Anwaltskammer von Diyarbakir als auch der Menschenrechtsverein IHD ausführlich anhand der Aussagen der Betroffenen dokumentiert. Amnesty International kritisiert bis Heute die Straflosigkeit der Täter aus den Reihen der türkischen Sicherheitskräfte. Keiner der verantwortlichen Beamten sei bis heute angeklagt. Die Sicherheitskräfte haben darüber hinaus unzählige Fenster von Geschäften und Wohnungen zerstört und immer wieder Tränengasgranaten in bewohnte Räume geschossen. Aus sämtlichen Regionen Kurdistans könne Baydemir als Zeuge von ähnlichen systematischen Angriffen auf die Zivilbevölkerung u.a. bei Demonstrationen und Trauerfeiern berichten.

Zudem könne der Bürgermeister aufgrund von unzähligen persönlichen Gesprächen mit kurdischen BürgerInnen darlegen, dass die Mehrheit der kurdischen Bevölkerung die PKK/KCK als ihre Vertretung und als ihren Schutz ansieht und sich als Teil der PKK begreift. Dies werde auch immer wieder bei Großveranstaltungen, wie z.b. dem Newrozfest deutlich, wo Millionen Menschen in ganz Kurdistan skandieren: „Das Volk ist die PKK“.

Auch von der Inlandsvertreibung der kurdischen Bevölkerung durch das Militär könne Baydemir berichten. Mehr als 2,5 Millionen KurdInnen wurden aus ihren Dörfern vertrieben, so die VerteidigerInnen Carsten Gericke und Cornelia Ganten Lange. Das Militär habe völkerrechtswidrig seit den 1980er Jahren weite Teile der Landbevölkerung vertrieben, Weiderechte entzogen, Dörfer zerstört und große Flächen von Wäldern und landwirtschaftlicher Nutzfläche angezündet oder vergiftet.

Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft (BAW) forderte sämtliche Anträge abzulehnen, da die völkerrechtliche Abwägung irrelevant und die Schuldfrage ihrer Meinung nach bereits geklärt sei. Zahlreiche anwesende ProzessbeobachterInnen riefen, da sie mit keinem Wort des Bedauerns auf die skizzierten Verbrechen einging: „Sie Unmensch“.

Der 26. Prozesstag am Mittwoch 23.01.2013 begann mit der Verlesung von Artikeln und Hintergrundberichten aus Tageszeitungen zu den am Vortag vorgebrachten Beweisanträgen: massive Menschenrechtsverletzungen, Verschwindenlassen, extralegale Hinrichtungen in der Türkei der 90er Jahre. Den Abschluss bildete ein Auszug aus dem Menschenrechtsbericht von „amnesty international“. Anschließend wurden Artikel über den Einsatz von Giftgas gegen kurdische Guerillas zu verschiedenen Zeiten des Krieges verlesen. Die Sitzung endete nach einem Bericht von der Ermordung der deutschen Internationalistin Andrea Wolf im Jahre 1998 nach Festnahme durch das türkische Militär.

Nächste Woche wird voraussichtlich die BAW ihr Plädoyer halten und darauf die Verteidigung das ihrige. Es ist zu erwarten, dass der Prozess in der ersten oder zweiten Februarwoche endet.

Das Bündnis Freiheit für Ali Ihsan fordert die sofortige Freilassung von Ali Ihsan Kitay und sämtlichen politischen Gefangenen. Die Kriminalisierung der kurdischen ExilpolitikerInnen trägt dazu bei, dass politische Hinrichtungen wie die Morde an Sakine Cansiz, Fidan Dogan und Leyla Saylemez am 9. Januar in Paris durchgeführt werden können. Wir trauern mit den Familien und der kurdischen Bevölkerung um die in Paris ermordeten revolutionären Frauen. Diese standen für ein respektvolles bewusstes Zusammenleben, Bildung, die Befreiung der Frau und einen Friedensdialog. Sie wurden im Rahmen der Verteilungskriege im Mittleren Osten und einer Vernichtungsstrategie der AKP gegenüber den KurdInnen gezielt hingerichtet.

Deshalb fordern wir jetzt erst recht:


Weg mit dem PKK Verbot!

Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Freiheit für Öcalan – Frieden in Kurdistan!

Am Samstag, 26. Januar findet um 14.00 Uhr eine Kundgebung in den Wallanlagen hinter dem Untersuchungs-Gefängnis (UG Holstenglacis) statt.
Am Montag, den 28.Januar wird der Prozess um 10:00 Uhr weitergeführt.

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