Gegen jede Repression!! Solidarität ist eine Waffe!!

Weg mit der EU-Terrorliste und mit § 129a/b!!

Gegen jede Repression!! Solidarität ist eine Waffe!!

Am 12. Oktober 2011 wurde Ali Ihsan Kitay verhaftet und sitzt seitdem in Hamburg wegen des Vorwurfs nach § 129b „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ in Untersuchungshaft. Er soll 2007-2008 in Hamburg und Norddeutschland verantwortlicher Kader der PKK gewesen sein und ihm wird vorgeworfen, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ beteiligt zu haben.

Der Genosse saß bereits in der Türkei 18 Jahre in Haft. Als Folge des Vorwurfs nach § 129b sitzt er in Isolationshaft, Verteidiger_innengespräche können nur mit Trennscheibe erfolgen. Die gesamte Post einschließlich der Verteidiger_innenpost wird überwacht usw.

Die ersten Verhaftungen nach §129b erfolgten bereits im Juli diesen Jahres, als in Düsseldorf zwei kurdische Aktivist innen verhaftet wurden, die seitdem in Haft sitzen. Zwei weitere AktivisUnnen sitzen auf Grund von Haftbefehlen des Bundesgerichtshofs im Ausland in Auslieferungshaft. Den Verhafteten wird vorgeworfen, die Jugendorganisation KC (Komalen Ciwan) geleitet zu haben bzw. .hochrangiger Führungsfunktionär“ in Deutschland und Frankreich gewesen zu sein . Grundlage der Verhaftungen ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2010, wonach der Paragraph 129b des Strafgesetzbuches gegen die PKK und deren Nachfolgeorganisationen angewandt werden soll.

Durch eine konsequente Anwendung des Paragraphen 129b könnten in Deutschland im Rahmen von Kulturvereinen legal tätige Aktivist_innen wegen Guerillaaktionen der PKK in Kurdistan als »Terroristen« angeklagt werden. Europa und insbesondere auch die BRD verfolgen in dem türkischen-kurdischen Konflikt eigene, insbesondere geostrategische Interessen. Sie leisten neben Waffenlieferungen und sicherheitspolitischer Zusammenarbeit ihren Beitrag zur Bekämpfung der kurdischen Bewegung mit einer neuen europaweiten Repressionswelle. Hier einiges zum Hintergrund: In den letzten Jahren, insbesondere den letzten zwei Jahren, wurde die Repression gegen die kurdische Bewegung in der Türkei auf allen Ebenen wieder massiv verstärkt. Folter und extralegale Hinrichtungen von Zivilpersonen nehmen zu, ebenso Kriegsverbrechen gegenüber Guerillas der PKK. Vermeintliche RebellensteIlungen im kurdischen Nordirak werden völkerrechtswidrig bombardiert. Betroffen davon ist hauptsächlich die Zivilbevölkerung. Unzählige Dörfer wurden zerstört, Zivilist_innen getötet. In den letzten Tagen marschierte die türkische Armee zudem in den Nordirak ein und traf dort auf massiven Widerstand der Guerilla.

Zudem sitzen in der Türkei derzeit mehr als 9500 politische Gefangene in den Knästen. Mehr als

4500 von Ihnen wurden während verschiedener Verhaftungswellen seit 2009 inhaftiert. Die meisten von ihnen sind Mitglieder und Aktivist_innen aus legalen Parteien und ziviIgesellschaftlichen Organisationen, darunter viele gewählte Parlamentarier_innen und Bürgermeister_innen aus den Reihen der prokurdischen BOP, Vertreterinnen der Frauenbewegung, Anwält_innen etc. Fast allen wird Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung der KCK vorgeworfen. KCK ist die Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (Koma Civaken Kurdistan), ein Dachverband, der nach Ansicht der türkischen Staatsanwaltschaft den städtischen Arm der Arbeiterpartei absurd an.

So wird die einfache Teilnahme an Protesten gegen den Auftritt von Erdogan in Diyarbakir, zum Weltfrauentrag am 8. März, zu Newroz (dem kurdischen Neujahrsfest), zum Jahrestag der Entführung von Abdullah, gegen den lIisu-Staudamm, Öcalan. oder gegen Armeeaktionen als Organisationsaktivität gewertet. Auch Vorwürfe wie, PKK auf Kurdisch auszusprechen, KandidaCinnen für Bürgermeister_ innenwahlen auszusuchen, Familien von gefallenen Guerillas zu besuchen, oder Geld an die BOP-geführten Stadtverwaltungen zu spenden wird als mitgliedschaftliche Tätigkeit gewertet. Aber selbst das Reden auf politischen oder juristischen Informationsveranstaltungen im Ausland oder im Europarlament, sowie das Einreichen und Führen von Verfahren vor dem Kurdistans darstellen soll. Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Die konkreten Vorwürfe muten oftmals mehr als (EGMR) wird kriminalisiert.

Dass es hier nicht um .Terrorismusbekämpfung“, sondern um die politische Verfolgung einer breiten Bewegung geht, ist offensichtlich. Selbst der Menschenrechtsbeauftragte des Bundestages, Markus löhning, äußerte erhebliche rechtsstaatliche Bedenken an diesen Prozessen und sagte: „Nach meiner Meinung ist das ein Versuch bestimmter Kreise den Entspannungsprozess bezüglich der kurdischen Frage zu unterminieren. Fundamentale Rechte werden bei dem KCK Verfahren verletzt…“.

Dieser Repression und der dahinter stehenden Logik müssen wir unsere Solidarität entgegensetzen, denn die Repression richtet sich nicht nur gegen die kurdischen Aktivist_innen sondern sie ist Teil ei ner Repression gegen alle fortschrittlichen Strukturen.

Weg mit der EU-Terrorliste und mit § 129a/b!!

Gegen jede Repression!! Solidarität ist eine Waffe!!

Zu einer ersten Demonstration riefen auf:

antirepressionsgruppe hamburg; Ermittlungsausschuss Hamburg; Informationsstelle Kurdistan (ISKU); Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Hamburg; Tatort Kurdistan; YXK – Verband der Studierenden aus Kurdistan e.V. – mit Unterstützung von: Support Kukutza

Dieser Beitrag wurde unter Kundgebungen/ Demonstrationen/ Aktionen abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.