Der 27. + 28. Prozesstag im § 129 b Prozess gegen Ali Ihsan Kitay
OLG Hamburg sieht Chemiewaffeneinsatz der türkischen Armee im Jahr 1999 als erwiesen an – Plädoyer der Bundesanwaltschaft (BAW) sieht TAK jenseits der Sachlage als Teil der PKK und fordert 3 Jahre und 6 Monate Haft
Am Montag, den 13. August 2012, hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg das Verfahren gegen den kurdischen Politiker und Aktivisten Ali Ihsan Kitay begonnen. Die Bundesanwaltschaft (BAW) wirft dem 47 jährigen Kurden vor, dass er als Kader der PKK in den Jahren 2007 und 2008 die Region Hamburg geleitet haben soll. Straftaten in Deutschland werden ihm wie auch weiteren 5 gemäß § 129 b StGB angeklagten Kurden nicht vorgeworfen.
Am 7. und 8. Februar wird die Verteidigung ihr Plädoyer halten und Ali Ihsan Kitay die Möglichkeit haben, zum Abschluss des Prozesses Stellung zu nehmen. Das Urteil wird voraussichtlich am 13. Februar verkündet.
Chemiewaffeneinsatz erwiesen
Am Montag, den 28.01. und Dienstag den 29.01. fanden der 27. und 28. Prozesstag statt. Die Verteidigung beantragte die Ansicht von Fernsehausschnitten, in denen u.a. ein Chemiewaffeneinsatz im Mai 1999 unter dem Befehl des jetzigen Generalstabschefs Necdet Özel und die anhaltende systematische Folterpraxis von Sicherheitskräften thematisiert wurden. Die 5 RichterInnen des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg lehnten die Anhörung von weiteren Sachverständigen zu diesen Themen ab, da sie den Einsatz von Chemiewaffen in dem betreffenden Fall als erwiesen ansehen. Auch die systematische, anhaltende und in den letzten Jahren erneut zunehmende Anwendung von Folter und Begehung von Menschenrechtsverletzungen sowie Kriegsverbrechen durch Militär und Sicherheitskräfte, die seitens der Verteidigung ausführlich geschildert wurde, sehen die RichterInnen als erwiesen an. All dies werde sich im Urteil strafmildernd auswirken.
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