Erneute Solidaritätskundgebung für den gemäß §129b in Untersuchungshaft befindlichen kurdischen Aktivisten Ali Ishan Kitay

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

Kundgebung am 11.Februar vor dem Gefängnis am Holstenglacis

Seit dem 12. Oktober 2011 sitzt der kurdische Aktivist Ali Ihsan Kitay in Hamburg wegen des Vorwurfs der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ gemäß § 129b in Haft. Er soll 2007-2008 in Hamburg und der nördlichen Region verantwortlicher Kader der PKK gewesen sein.
Der kurdische Politiker saß bereits mehr als 18 Jahre in der Türkei im Gefängnis und wurde dort mehrfach gefoltert. Nun sitzt Ali Ihsan Kitay in Isolationshaft. Konkrete Straftaten oder Anschläge in Deutschland werden ihm nicht vorgeworfen. Die Generalbundesanwaltschaft (BAW) bewertet die PKK jedoch als terroristische Vereinigung im Ausland.
Mit der Kriminalisierung von KurdInnen nach dem §129b verfolgen die herrschenden Eliten in der Bundesrepublik wirtschaftliche und strategische Ziele. Die Türkei wird als
Energiedrehscheibe im Mittleren Osten gesehen. Die AKP dient zudem als „bestes Modell“ der Zusammenarbeit im Rahmen der Kontrolle der Ressourcen Öl und Gas im Mittleren Osten.
Die Regierung Erdogan betreibt auf Weisung ihrer „Grauen Eminenz,“ dem Prediger
Fethullah Gülen eine Vernichtungspolitik gegen die kurdische Bevölkerung sowie die
emanzipatorische kurdische Bewegung. Das Militär verübt Kriegsverbrechen, es wird wieder auf offener Straße gefoltert, mehr als 6000 PolitikerInnen und AktivistInnen sitzen in Haft.
Die Wirtschaft des Landes wird nach neoliberalen Kriterien zugerichtet, jegliche Opposition unterdrückt.
Mit der Kriminalisierung der KurdInnen nach 129b und Demonstrationsverbo-ten sowie
Rüstungsexporten beteiligt sich die Bundesregierung, ohne Rücksicht auf die
Menschenrechte an einer aggressiven und unwürdigen Politik. Dagegen wird mit dieser
Kundgebung Widerstand geleistet. Im Aufruf der VeranstalterInnen, des Solidaritäts-
bündnisses für Ali Ihsan Kitay heißt es: „Weg mit den §129a und b, Freiheit für Ali Ihsan Kitay und die weiteren kurdischen Gefangenen, Weg mit dem PKK Verbot und der EU-Terrorliste.
Unsere Solidarität gegen Ihre Repression.“

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Knastkundgebung vor dem Untersuchungsgefängnis: 10.12.2011

Am 10.12. stellen wir wieder unsere Solidarität gegen ihre Repression! Freiheit für Ali Ihsan!

Knastkundgebung
vor
dem
Untersuchungsgefängnis

auf der Straße,

am 
10.12.,
ab
13.00
Uhr


Kommt alle zur Knastkundgebung!

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Unsere Solidarität gegen ihre Repression! Kundgebung Fr. 2.12.2011

Weg mit 129 a/b StGB

Freiheit für alle politischen Gefangenen und Ali Ihsan Kitay

Kundgebung in der Susannenstraße/Ecke Bartelsstraße

am 2.12. ab 14 Uhr

Seit dem 12. Oktober 2011 sitzt der kurdische Aktivist Ali Ihsan Kitay in Hamburg wegen des Vorwurfs der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ gemäß § 129b in Haft. Er soll 2007-2008 in Hamburg und der nördlichen Region verantwortlicher Kader der PKK gewesen sein.

Der kurdische Politiker saß bereits mehr als 18 Jahre in der Türkei im Gefängnis und wurde dort mehrfach gefoltert. Nun sitzt Ali Ihsan Kitay in Isolationshaft. Konkrete Straftaten oder Anschläge in Deutschland werden Ali Ihsan Kitay nicht vorgeworfen. Die Generalbundesanwaltschaft (BAW) bewertet die PKK jedoch als terroristische Vereinigung im Ausland.

Mit der Kriminalisierung von KurdInnen nach dem §129b verfolgen die herrschenden Eliten in der Bundesrepublik wirtschaftliche und strategische Ziele. Die Türkei wird als Energiedrehscheibe im Mittleren Osten gesehen. Die AKP dient zudem als „bestes Modell“ der Zusammenarbeit im Rahmen der Kontrolle der Ressourcen Öl und Gas im Mittleren Osten.

Die Regierung Erdogan betreibt auf Weisung ihrer „Grauen Eminenz,“ dem Prediger Fethullah Gülen eine Vernichtungspolitik gegen die kurdische Bevölkerung sowie die emanzipatorische kurdische Bewegung. Das Militär verübt Kriegsverbrechen, es wird wieder auf offener Straße gefoltert, mehr als 4500 PolitikerInnen und AktivistInnen sitzen in Haft. Die Wirtschaft des Landes wird nach neoliberalen Kriterien zugerichtet, jegliche Opposition unterdrückt.

Mit der Kriminalisierung der KurdInnen nach 129b und Demonstrationsverbo-ten sowie Rüstungsexporten beteiligt sich die Bundesregierung, ohne Rücksicht auf die Menschenrechte an einer aggressiven und unwürdigen Politik. Dagegen wehren wir uns mit unserer Kundgebung.

Weg mit 129 a/b StGB

Freiheit für alle politischen Gefangenen und Ali Ihsan Kitay

Kundgebung in der Susannenstraße/Ecke Bartelsstraße

am 2.12. ab 14 Uhr

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Gegen jede Repression!! Solidarität ist eine Waffe!!

Weg mit der EU-Terrorliste und mit § 129a/b!!

Gegen jede Repression!! Solidarität ist eine Waffe!!

Am 12. Oktober 2011 wurde Ali Ihsan Kitay verhaftet und sitzt seitdem in Hamburg wegen des Vorwurfs nach § 129b „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ in Untersuchungshaft. Er soll 2007-2008 in Hamburg und Norddeutschland verantwortlicher Kader der PKK gewesen sein und ihm wird vorgeworfen, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ beteiligt zu haben.

Der Genosse saß bereits in der Türkei 18 Jahre in Haft. Als Folge des Vorwurfs nach § 129b sitzt er in Isolationshaft, Verteidiger_innengespräche können nur mit Trennscheibe erfolgen. Die gesamte Post einschließlich der Verteidiger_innenpost wird überwacht usw.

Die ersten Verhaftungen nach §129b erfolgten bereits im Juli diesen Jahres, als in Düsseldorf zwei kurdische Aktivist innen verhaftet wurden, die seitdem in Haft sitzen. Zwei weitere AktivisUnnen sitzen auf Grund von Haftbefehlen des Bundesgerichtshofs im Ausland in Auslieferungshaft. Den Verhafteten wird vorgeworfen, die Jugendorganisation KC (Komalen Ciwan) geleitet zu haben bzw. .hochrangiger Führungsfunktionär“ in Deutschland und Frankreich gewesen zu sein . Grundlage der Verhaftungen ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2010, wonach der Paragraph 129b des Strafgesetzbuches gegen die PKK und deren Nachfolgeorganisationen angewandt werden soll.

Durch eine konsequente Anwendung des Paragraphen 129b könnten in Deutschland im Rahmen von Kulturvereinen legal tätige Aktivist_innen wegen Guerillaaktionen der PKK in Kurdistan als »Terroristen« angeklagt werden. Europa und insbesondere auch die BRD verfolgen in dem türkischen-kurdischen Konflikt eigene, insbesondere geostrategische Interessen. Sie leisten neben Waffenlieferungen und sicherheitspolitischer Zusammenarbeit ihren Beitrag zur Bekämpfung der kurdischen Bewegung mit einer neuen europaweiten Repressionswelle. Hier einiges zum Hintergrund: In den letzten Jahren, insbesondere den letzten zwei Jahren, wurde die Repression gegen die kurdische Bewegung in der Türkei auf allen Ebenen wieder massiv verstärkt. Folter und extralegale Hinrichtungen von Zivilpersonen nehmen zu, ebenso Kriegsverbrechen gegenüber Guerillas der PKK. Vermeintliche RebellensteIlungen im kurdischen Nordirak werden völkerrechtswidrig bombardiert. Betroffen davon ist hauptsächlich die Zivilbevölkerung. Unzählige Dörfer wurden zerstört, Zivilist_innen getötet. In den letzten Tagen marschierte die türkische Armee zudem in den Nordirak ein und traf dort auf massiven Widerstand der Guerilla.

Zudem sitzen in der Türkei derzeit mehr als 9500 politische Gefangene in den Knästen. Mehr als

4500 von Ihnen wurden während verschiedener Verhaftungswellen seit 2009 inhaftiert. Die meisten von ihnen sind Mitglieder und Aktivist_innen aus legalen Parteien und ziviIgesellschaftlichen Organisationen, darunter viele gewählte Parlamentarier_innen und Bürgermeister_innen aus den Reihen der prokurdischen BOP, Vertreterinnen der Frauenbewegung, Anwält_innen etc. Fast allen wird Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung der KCK vorgeworfen. KCK ist die Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (Koma Civaken Kurdistan), ein Dachverband, der nach Ansicht der türkischen Staatsanwaltschaft den städtischen Arm der Arbeiterpartei absurd an.

So wird die einfache Teilnahme an Protesten gegen den Auftritt von Erdogan in Diyarbakir, zum Weltfrauentrag am 8. März, zu Newroz (dem kurdischen Neujahrsfest), zum Jahrestag der Entführung von Abdullah, gegen den lIisu-Staudamm, Öcalan. oder gegen Armeeaktionen als Organisationsaktivität gewertet. Auch Vorwürfe wie, PKK auf Kurdisch auszusprechen, KandidaCinnen für Bürgermeister_ innenwahlen auszusuchen, Familien von gefallenen Guerillas zu besuchen, oder Geld an die BOP-geführten Stadtverwaltungen zu spenden wird als mitgliedschaftliche Tätigkeit gewertet. Aber selbst das Reden auf politischen oder juristischen Informationsveranstaltungen im Ausland oder im Europarlament, sowie das Einreichen und Führen von Verfahren vor dem Kurdistans darstellen soll. Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Die konkreten Vorwürfe muten oftmals mehr als (EGMR) wird kriminalisiert.

Dass es hier nicht um .Terrorismusbekämpfung“, sondern um die politische Verfolgung einer breiten Bewegung geht, ist offensichtlich. Selbst der Menschenrechtsbeauftragte des Bundestages, Markus löhning, äußerte erhebliche rechtsstaatliche Bedenken an diesen Prozessen und sagte: „Nach meiner Meinung ist das ein Versuch bestimmter Kreise den Entspannungsprozess bezüglich der kurdischen Frage zu unterminieren. Fundamentale Rechte werden bei dem KCK Verfahren verletzt…“.

Dieser Repression und der dahinter stehenden Logik müssen wir unsere Solidarität entgegensetzen, denn die Repression richtet sich nicht nur gegen die kurdischen Aktivist_innen sondern sie ist Teil ei ner Repression gegen alle fortschrittlichen Strukturen.

Weg mit der EU-Terrorliste und mit § 129a/b!!

Gegen jede Repression!! Solidarität ist eine Waffe!!

Zu einer ersten Demonstration riefen auf:

antirepressionsgruppe hamburg; Ermittlungsausschuss Hamburg; Informationsstelle Kurdistan (ISKU); Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Hamburg; Tatort Kurdistan; YXK – Verband der Studierenden aus Kurdistan e.V. – mit Unterstützung von: Support Kukutza

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